• Sicherheitsdienst Glossar Buchstabe B

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Baustellensicherung

Baustellensicherung verfolgt in erster Linie den Zweck, die Baustelle vor unbefugten Eindringlingen zu schützen. Dabei geht es zum einen darum, Diebstählen von wertvollen Materialien vorzubeugen, zum anderen aber auch um die Verhütung von Unfällen. Besten Schutz bietet ein ca. 1,80 Meter hoher Bauzaun, der die gesamte Baustelle bzw. die gelagerten Materialien umschließt. Ebenfalls angebracht sind Warnschilder wie “Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder”, die allerdings einen Zaun oder eine sonstige solide Begrenzung aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht ersetzen. Sofern die Baustelle an einem öffentlich zugänglichen Verkehrsweg liegt, müssen bei Dunkelheit zudem Blinklichter auf die drohenden Gefahren und Hindernisse hinweisen. Verantwortlich für die Sicherung der Baustelle ist die mit dem Bau beauftragte Firma.

Bedrohungsanalyse

Zu dem Risikomanagement gehören die Aufgaben der Risikoanalyse, die wiederum in mehrere Teilbereich aufgeteilt werden kann. Zu diesen Teilbereichen zählt unter anderem die Bedrohungsanalyse. Die Bedrohungsanalyse befasst sich mit dem Schutz von Rechner- und Kommunikationssystemen. Damit dient die Bedrohungsanalyse der Informationssicherheit. Im Rahmen der Bedrohungsanalyse wird unter anderem auf das IT-Grundschutz­handbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurückgegriffen. Bei der Bedrohungsanalyse werden im einzelnen eventuelle Bedrohungen oder Angreifer erkannt. Daraufhin folgt eine Analyse. Zu dieser gehören die Hochrechnung eines möglichen Schadens sowie die Errechnung der Wahrscheinlichkeit eines Angriffes. Abschließend wird bei der Bedrohungsanalyse ein Dokument erstellt, welches nicht nur die Bedrohungen aufführt, sondern auch Lösungswege aufzeigt.

Besucherleitsystem

Ein Besucherleitsystem hat die Aufgabe, lückenlose Information und Orientierung zu gewährleisten. Meist bestehen Besucherleitsysteme aus miteinander vernetzten Displays, die ständig aktuelle, standortbezogene Informationen wiedergeben. Besucherleitsysteme finden sich zumeist in Gebäuden, um die Orientierung zu erleichtern. Aber auch auf Autobahnen und in Innenstädten, als Parkleitsystem, sind Besucherleitsysteme anzutreffen.

Betriebssanitäter

Betriebssanitäter werden auf Baustellen, großen Betrieben oder bei Unternehmen eingesetzt, die ein besonderes Gefährdungspotential aufweisen. Ihr hauptsächliches Aufgabengebiet liegt in der Versorgung und Betreuung von verletzten und erkrankten Personen. Dabei absolvieren Betriebssanitäter eine gesonderte Ausbildung, die es ihnen ermöglicht mit erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen die Zeit, von der Verletzung eines Mitarbeiters, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Hauptsächlich wird dabei die chirurgische Hilfeleistung, die Versorgung von Wunden oder das Anwenden von Augenspülstationen in Anspruch genommen. Neben der Unterstützung des eintreffenden Rettungsdienstes bei der Versorgung, kann dem Betriebssanitäter auch ein anderes Aufgabenfeld zugewiesen werden, beispielsweise im Rahmen der Unterstützung des Betriebsarztes. Der Sinn des Einsatzes eines Betriebssanitäters liegt darin, dass so der größte Teil der Verletzungen bereits vor Ort behandelt werden kann, und der Arbeiter in vielen Fällen sofort wieder Einsatzfähig ist. Die Kosten für einen Betriebssanitäter können somit gegebenenfalls durch Einsparung von Ausfallstunden eines verletzten Arbeitnehmers wieder ausgeglichen werden. Trotzdem erfolgt die Einstellung von Betriebssanitätern nicht immer nur freiwillig. Laut § 27 BGV A1 ist ein Betriebssanitäter einzustellen, wenn in einem Gebäude mehr als 1500 Menschen arbeiten, oder wenn auf einer Baustelle mehr als 100 anwesende Arbeiter beschäftigt werden.
Verweis: http://www.vbg.de

Betriebsschutz

Unter dem Begriff des Betriebschutzes wird die Sicherung und der Schutz in einem Arbeitsbetrieb verstanden. Man spricht auch von Arbeitsschutz. Der Arbeits- oder Betriebsschutz umfasst die Pflichten eines Arbeitgebers/einer Arbeitgeberin sowie die Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin. Diese sind im Grundsatz des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) mit Wirkung vom 07.08.1996 inklusive späterer Änderungen beschrieben,verankert und geregelt. So ist ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin beispielsweise dazu verpflichtet, entsprechd den gegebenen Bedingungen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit seiner Angestellten bzw. Beschäfigten am Arbeitsplatz zu ergreifen und umzusetzen. Es/Sie ist angehalten diese Maßnahmen zu überprüfen und ggf. den Gegebenheiten anzupassen. Angestellte sind zudem verpflichtet – auch im eigenen Interesse – ihren Möglichkeiten sowie den Anordnungen und Anweisungen des Arbeitgeber/der Arbeitgeberin entsprechend für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
Verweis:BMAS

Bewachung

Unter Bewachung versteht man in der Regel die Sicherung eines Objekts. Also zu bewachendes Objekt kommen beispielsweise ein Gebäude oder Gelände aber auch einzelne Personen oder ganze Menschenmengen in Frage. Die Sicherung eines Gegenstandes oder eines Gebäudes wird als Objektschutz bezeichnet, bei Personen spricht man dementsprechend von Personenschutz. Bei einem Gelände oder Territorium spricht man von Territorialschutz. Darunter versteht man zum Beispiel den Grenzschutz bestimmter Staaten oder auch eine Zollstation. Ziel der Bewachung ist es, jedweden Schaden von dem zu sichernden Objekt fernzuhalten. Bei Personen erreicht man dies durch den Einsatz von Leibwächtern, die die betreffende Person nach außen abschirmen, bei Gebäuden oder Territorien ist darauf zu achten, dass Unbefugte keinen Zutritt erhalten. Dabei helfen Personenkontrollen aber auch physische Barrieren wie Mauern.

Bewachungsgewerbe

Das Bewachungsgewerbe ist nach §34a GewO erlaubnispflichtig und wird durchgeführt von Personen, die gewerbsmäßig Leib, Leben, Freiheit, Eigentum oder Besitz fremder Personen bewachen. In größeren Unternehmen wird diese Tätigkeit meist von einem internen Werkschutz ausgeübt. Einzelheiten zur Ausübung des Bewachungsgewerbes werden in der Bewachungsverordnung geregelt. Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung des Bewachungsgewerbes nach §34a GewO sind unter anderem die Integrität des Gewerbetreibenden und des von ihm beschäftigten Wachpersonals sowie die vorhandene erforderliche Ausstattung zur Ausübung der Gewerbetätigkeit. Außerdem ist eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nötig, in der bestätigt wird, dass der Bewachungsgewerbebetreibende über die erforderlichen rechtlichen Vorschriften für die Ausübung des Gewerbes unterrichtet wurde und mit ihnen betraut ist.
Verweis: § 34a Bewachungsgewerbe

Bewertung

Tätigkeit zur Ermittlung der Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit der Betrachtungseinheit, festgelegte Ziele zu erreichen ANMERKUNG Bewertung kann auch die Ermittlung der Effizienz enthalten. BEISPIELE Managementbewertung, Entwicklungsbewertung, Bewertung von Kundenanforderungen und Bewertung von Fehlern.

Bildsprechanlage

Diese Anlage erfasst abgegrenzte Außen- und Innenbereiche. In der Regel ist die Bildsprechanlage mit einer Wechselsprech- oder Gegensprechmöglichkeit kombiniert und hat -soweit erforderlich- eine elektrische Türöffnungseinrichtung. Türstation (außen), Monitorstation (innen) bilden die Basisversion. Im Prinzip ist diese Art der Kontrolle (vorwiegend für den privaten und kleineren gewerblichen Bereich) beliebig erweiterbar, bedarf aber stets personeller Bedienung.

Biometrie

Die Biometrie befasst sich mit Messungen an Lebewesen und den zugehörigen Mess- bzw. Auswerteverfahren. Sie lässt sich als Erkennungsverfahren zur Personenidentifikation einsetzen, so dass Individuen aufgrund ihrer biologischen Charakteristika mitunter automatisiert erkannt werden können. Als biometrische Charakteristika dienen z.B. die Körpergröße, der Fingerabdruck, die Stimme, die Iris und die DNA.

Bluetooth

Bluetooth bezeichnet eine Funk-(Daten-)Schnittstelle nach internationalem Standard, die auch im gewissen Rahmen kleinere Geräte steuern oder überwachen kann. Die allgemein bekanntesten Einsatzbereiche sind die Verbindung und Steuerung von Notebooks, Handys und deren Zubehör.

Brandalarm

Originäre Meldung bzw. Weiterleitung einer Meldung über einen entstehenden oder bereits ausgebrochenen Brand. Diese Meldung dient zur Warnung vor drohenden Personen- und / oder Sachschäden und geht in der Regel von der Meldeeinrichtung (z.B. automatischer Feuermelder, manuelle Feueralarm-Meldestelle, Brandmeldezentrale…etc., siehe auch „BMA“) an eine Empfangszentrale, die sich um die Einleitung geeigneter (Brandbekämpfungs-)Maßnahmen kümmert.

Brandklassen

Als Brandklassen bezeichnet man die Einteilung der unterschiedlichsten Brände in verschiedene Klassen. Die Klassifizierung richtet sich hierbei nach dem jeweils brennenden Stoff. Die Einteilung in Brandklassen ist in jedem Fall erforderlich, um bei Bränden das richtige Löschmittel auszuwählen.

Die Einteilung erfolgt in die Klassen A, B, C, D und F.

  • zur Brandklasse A gehören feste Stoffe
  • zur Klasse B flüssige oder flüssig werdende Stoffe
  • zur Klasse C gasförmige Stoffe
  • zur Klasse D Metalle
  • Brandklasse E (Brände in elektrischen Niederspannungs-Anlagen) existiert nicht mehr.
  • Brandklasse F sind Öle und Fette.

Je nach brennendem Stoff kommt ein unterschiedliches Löschmittel zum Einsatz.

Brandmeldeanlage (BMA)

Als Brandmeldeanlagen (BMA) bezeichnet man Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die entweder von Personen dazu genutzt werden können, einen direkten Hilferuf bei Brandgefahren abzusetzen oder – je nach Art der BMA – automatisiert Brände erkennen und melden.

Brandschutzkontrollen

Zur Personensicherheit und zum Sachwertschutz werden Brandschutzkontrollen in regelmäßigen Abständen, stichprobenartig oder aber zu besonderen Anlässen und bei erhöhten feuerpolizeilichen Risiken durchgeführt. Verantwortlich für die Durchführung von Brandschutzkontrollen sind die Eigentümer von Gebäuden und Betrieben. Zuständig für die Kontrollen sind in Deutschland die Feuerwehr, die Kaminkehrer und in Betrieben zunächst die Brandschutzbeauftragten. Ihnen ist Zutritt zu allen Örtlichkeiten zu gewähren. Das Ergebnis der Kontrolle ist zu dokumentieren und dem Eigentümer mitzuteilen. Festgestellte Mängel sind gemäß den Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen der Bundesländer zu beseitigen. Bei besonderer Gefahr kann die weitere Nutzung von Gebäuden und Betrieben eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Nachkontrollen gewährleisten, dass die Mängel tatsächlich behoben werden.

Brandschutztür

Ist eine spezielle Türart, die zum – zeitlich begrenzten – brandsicheren Verschluss einer Öffnung in einer brandschutztechnisch qualifizierten Wand geeignet ist. Die Schutzgüte wird nach DIN 4102-Teil 5 geregelt und die Türe je nach Feuerresistenz als T30-Tür (= 30 min Feuerwiderstand) bzw. als T90-Tür (= 90 min Feuerwiderstand) gekennzeichnet. Ab einer bestimmten Größe handelt es sich um ein Brandschutztor. Der Einbau ist fachgerecht und Zulassungs-konform angepasst an das verwendete Wandbaumaterial vorzunehmen. Brandschutztüren müssen mit einem Selbstschluss-Mechanismus ausgestattet sein, sie können dabei auch unter Verwendung brennbarer Baustoffe hergestellt werden. Zusätzlich kann bei entsprechender Ausbildung die Funktion “Rauchschutz” erfüllt werden, jedoch zählt eine Tür mit der alleinigen Funktion “Rauchschutztür” nicht zu den Brandschutztüren, da hier die entsprechende thermische Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.

Brandsicherungsposten

Ein Brandsicherungsposten wird eingesetzt zur Vorbeugung und der Vermeidung von Gefahrenquellen, die eine Entzündung zur Folge haben könnten. Bei Großveranstaltungen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Brandsicherheitsdienst durchgeführt wird, um Besucher und Mitarbeiter zu schützen. So können Brandsicherungsposten neben dieser Tätigkeit auch in Unternehmen eingesetzt werden, die Schweissarbeiten durchführen. Ebenfalls kommen diese nach einem gelöschten Feuer zum Einsatz, um eine Brandaufsicht durchzuführen, dass nicht einzelne bislang unentdeckte Glutnäster dazu führen, dass es wieder zu einem Feuer kommt, welches den Schaden weiter maximieren würde. Laut § 41 Abs. 2 VstättVO ist es möglich, dass die Brandsicherungsposten von Dritten gestellt und organisiert wird. Dabei gilt es jedoch immer zu beachten, dass die entsprechenden Auflagen des entsprechenden Landes zur Qualifikation der Brandsicherungsposten eingehalten werden.