• Sicherheitsdienst Glossar Buchstabe C

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Chemikaliengesetz

Das Chemikaliengesetz regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. In einzelnen Verordnungen werden entsprechende Schutzmaßnahmen und Kontrollen definiert, die für die Sicherheit vor einzelnen Stoffen nötig sind und als Sicherungsmaßnahme für die Umwelt dienen. Das Chemikaliengesetz enthält unter anderem Informationen zu Stoff, Zubereitung, Verwendung, Einstufung, Hersteller und Einführer. Diese Informationen sind für die Einfuhr neuer chemikalischer Stoffe nötig, da in Europa eine Anmelde- und Zulassungspflicht für chemische Stoffe besteht. Neue Chemikalien dürfen nur eingeführt bzw. hergestellt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen und dementsprechend in Kontroll-Listen wie der ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) oder der EINECS (European Inventory of Existing Chemical Substances) geführt sind.

Chemische Fangmittel

Zur Sicherung von diebstahlgefährdeten Gegenständen, bei der Überführung von Tätern oder für die Spurensicherung werden des Öfteren chemische Fangmittel eingesetzt. Diese Diebstahlfallen, meist Pulver oder Pasten, sind unsichtbar, hinterlassen allerdings bei Hautkontakt eindeutig identifizierbare Rückstände. Diese lassen sich trotz intensiver Reinigung oft wochenlang nicht entfernen.

Chipkarte

Als Chipkarte bezeichnet man eine spezielle Karte aus Plastik, in die ein Chip eingebaut ist. Dieser Chip ist ein Schaltkreis, über den Informationen auf die Karte geschrieben oder ausgelesen werden können. Die gespeicherten Daten können mit Kartenlesegeräten ausgelesen werden. Unterschieden werden Speicher-Chipkarten und Prozessor-Chipkarten. Zu den Speicher-Chipkarten gehören zum Beispiel Telefonkarten oder Krankenversicherungskarten. Zu den Prozessor-Chipkarten, auch Smartcards genannt, gehören zum Beispiel Geldkarten. Prozessor-Chipkarten verfügen über ein eigenes Betriebssystem und können somit zusätzlich die Sicherung der auf der Karte gespeicherten Daten gewährleisten. Hierzu werden Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, die das Auslesen der Daten durch fremde Personen verhindern können.

Computerkriminalität

Die Computerkriminalität bezeichnet Straftaten und Delikte, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand einer kriminellen Handlung eine entscheidende Rolle spielt.
Im weiteren Sinne zählen zur Computerkriminalität alle Delikte und Straftaten, bei denen Computer zur Planung, Vorbereitung oder Durchführung einer Straftat eingesetzt wurden.
Ein häufig verwendeter Begriff im Zusammenhang mit Computerkriminalität ist beispielsweise die Softwarepiraterie, bei der es meist um Urheberrechtsverletzungen durch rechtswidrig hergestellte Kopien von urheberrechtlich geschützten Medien geht. Oder auch der Einsatz sogenannter Hacker-Tools, die dazu dienen sollen, Daten auszuspähen. Ebenfalls unter den Begriff der Computerkriminalität fallen Delikte wie Computersabotage durch Schadprogramme wie Viren, Trojaner oder Würmer, der Computerbetrug nach §263a StGB und die Computerspionage laut §202a StGB.

CO 2 Löschanlage

Eine CO2-Löschanlage ist eine Feuerlöschanlage, die dem Brandschutz dient und als Löschmittel mit Kohlenstoffdioxid arbeitet. Im Normalfall werden CO2-Löschanlagen mittels Brandmeldesystem gesteuert und überwacht. Als Schutzmaßnahme dienen Brandmelder, die an eine Brandmeldezentrale angeschlossen sind und auf diese Weise das zu schützende Objekt oder den zu schützenden Bereich überwachen. Wird im Brandfall über die Brandmeldezentrale die CO2-Löschanlage ausgelöst, wird üblicherweise der zu schützende Raum mit CO2 geflutet oder das zu schützende Objekt wird mit dem Löschmittel versehen, wodurch der gesamte Sauerstoff in der Umgebung verdrängt wird. Somit wird zwar der Brandherd vernichtet, jedoch ist eine Gefährdung für Personen, wie beispielsweise Brandposten in der Nähe des Brandes, groß. Aufgrund dessen wird meist vor Einleitung des Löschvorgangs über optische und akustische Alarmierungseinrichtungen, wie Blitzlampen oder pneumatisch betriebene Hupen, gewarnt.