• Sicherheitsdienst Glossar Buchstabe F

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Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit schützt nicht nur Personen, sondern auch Anlagen und Objekte sowie Werte. Ebenso gehört zum Berufsbild die Prävention, hier werden vorbeugende Maßnahmen erarbeitet, die die Personen bzw. der Objekte schützen sollen. Das Abwehren von Gefahren rundet den Beruf der Fachkraft für Schutz und Sicherheit ab. Das Einsatzgebiet von Schutz- und Sicherheitsfachkräften ist vielfältig, beim Anlage- und Objektschutz wird die Fachkraft meist direkt in Betrieben, wie beispielsweise in Flughäfen oder Sicherheitsabteilungen von Verkehrsgesellschaften des Nahverkehrs oder Bahnhöfen, eingesetzt. Im Bereich des Wertschutzes kommen Messen und Veranstaltungen sowie Werttransporte von Unternehmen oder Speditionen als Einsatzgebiet infrage. Im Bereich der Prävention gehören auch Beratungen und Schulungen von betroffenen Personen oder deren Umfeld zum Aufgabengebiet. Der Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre, ist bundesweit geregelt und wird meist im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Neben der herkömmlichen Ausbildung sind auch eine rein schulische Ausbildung sowie eine zwei Jahre dauernde Umschulung möglich. Die Möglichkeit der Umschulung ist ein Novum in dem Gewerbe, hier finden ausschließlich theoretische Unterrichtseinheiten statt. Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit kann Zwei Jahre nach der Abschlussprüfung (d.h. 2 Jahre Berufspraxis) die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit ablegen. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten sind durch verschiedene Studienangebote der Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten gegeben.

Falschalarm

Der Falschalarm ist ein Alarm ohne Gefahrengrundlage (z.B. ein Einbruchsalarm ohne unbefugtes Eindringen oder ein Brandalarm ohne Feuer).

Dieser Fehlalarm kann durch mehrere Faktoren bedingt sein:
Falschsignal aufgrund einer technischen Störungen z.B. Auslösung eines Brandalarms durch einen Defekt in einer Brandmeldeanlage
Falschsignal aufgrund einer Brandanlagen-„Täuschung“, verursacht durch andere äußere Einflüsse außer Feuer, z.B. Zigarettenrauch, Dampf, Staub, Insekten, Rauch- und Wärmeentwicklung bei Bauarbeiten…etc.

Feuerlöschanlagen

Die Feuerlöschanlage gehört zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen in einem Gebäude. Man versteht darunter ein System von Wasserrohrleitungen und Sprinklern, welches im Brandfall automatisch die Löschung des Feuers in die Wege leitet. Feuerlöschanlagen werden in der Regel in größeren Büro- und Industriegebäuden eingesetzt. Oft reagieren die Sprühdüsen auf Hitze, welche im Brandfall entsteht und lösen dann mechanisch die Wasserzufuhr aus. So arbeitet das System autark und ist nicht an elektronische Stromversorgung oder die Steuerung über ein Computersystem gebunden. Dies ist im Brandfall sehr gut, da elektronische Versorgungseirichtungen schnell vom Feuer betroffen sind und somit die Feuerlöschanlage nicht funktionieren könnte. Feuerlöschanlagen können ein komplett brennendes Haus zwar nicht löschen, sie stoppen aber Brände meist schon nach wenigen Minuten, sodass aus einem brennenden Papierkorb kein größerer Brand werden kann.

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind lebensrettende Brandschutzeinrichtungen. Sie enthalten je nach Brandklasse und Art des Brandes verschiedene Löschmittel (meist Schaum, Kohlenstoffdioxid, Metallbrandpulver oder Fettbrandlöschmittel).Das Löschmittel wird beim Einsatz durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen. Tragbare Feuerlöscher gehören zu den Kleinlöschgeräten, die zum Soforteinsatz bei einem Klein- oder Entstehungsbrand bereitstehen sollen. Diese Löscher haben ein Gesamtgewicht von maximal 20 Kilogramm. Sie werden in Deutschland seit 1992 nach der Europäischen Norm DIN EN 3-10 zugelassen. Für den Brandschutz in gewerblichen Einrichtungen sind tragbare Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben, sollten aber auch im privaten Haushalten zum Mindeststandard gehören.Fahrbaren Feuerlöscher werden bis zu einem Gewicht von 50 kg hergestellt. Sie dienen v.a. der Bekämpfung größerer Brände. Diese Feuerlöscher müssen der Norm DIN EN1866-1 entsprechen. Dem professionellen oder semi-professionellen Brandschutz sind mobile Löschgeräte mit Löschmittelmengen größer 50 kg vorbehalten. Feuerlöscher müssen, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind, regelmäßig gewartet werden. Die Wartung ist mit der DIN 14406-4 geregelt. Sowohl die “brandschutztechnische” als auch die “sicherheitstechnische Wartung” darf nur von einem sachkundigen Prüfer durchgeführt werden. Das gesetzlich angeordnete Wartungsintervall beträgt 2 Jahre. In besonders gefährdeten Bereichen ist teilweise eine kürzere Frist von einem Jahr vorgeschrieben. Privatpersonen handeln in ihrem eigenen Interesse, wenn auch der Löscher für Wohnung oder Garage regelmäßig gewartet wird.

Feuerschutztür

Siehe Brandschutztür

Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan dient dazu, Menschen in einer Notsituation den Weg zum nächsten Ausgang aufzuzeigen. Diese sind mit einer besonderen Markierung gekennzeichnet. Der Betrachter muß anhand des Flucht- und Rettungsplans leicht erkennen können, wo er sich befindet und wie er am schnellsten zum Ausgang kommt. Es muß klar gekennzeichnet sein, wo sich Feuerlöscher befinden. Wo sind Feuermelder? Wo gibt es eventuell Sammelstellen? Die markierten Wege müssen entweder durch eine Notbeleuchtung kenntlich gemacht werden oder Reflektoren. In allen Firmen und öffentlichen Gebäuden müssen solche Pläne an gut einsehbaren Stellen platziert sein. Dies ist eine staatliche Vorschrift zur Sicherheit der Menschen. (vgl. § 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für solche Notfälle werden Sicherungsposten, also zuständige Personen, die ausgebildet sind, eine Evakuierung zu koordinieren und durchzuführen, ernannt. Die Sicherungsposten müssen auch dafür sorgen, damit keine Panik entsteht und die Sicherheit der Anwesenden nicht gefährdet ist. Sollten bei einer notwendigen Evakuierung verletzte Personen anwesend sein, muss der Sicherungsposten für einen entsprechenden Transport sorgen. Um in einem Ernstfall eine reibungslose Evakuierung zu gewährleisten, führen große Unternehmen sowie auch Schulen Probealarme durch. Dies erfolgt um mögliche Risiken zu minimieren.

Fluchttüren

Eine Fluchttür ist eine Tür, die als Notausgang bei Gefahrensituationen dient und entsprechend gekennzeichnet ist. In Europa gibt es für die Ausgestaltung solcher Notausgänge einheitliche Normen. Fluchttüren werden oft mit anderen Funktionen kombiniert und können dann beispielsweise auch als Brandschutz- oder Rauchschutztür zum Einsatz kommen.

Forensik

Die Forensik umfasst alle Arbeitsgebiete, die systematisch kriminelle Handlungen identifiziert, analysiert oder rekonstruiert. Der Begriff Forensik leitet sich aus dem lateinischen Forum „Marktplatz, Forum her. Im antiken Rom wurden Untersuchungen, Gerichtsverfahren, Urteilsverkündungen und der Strafvollzug öffentlich und meist auf Marktplätzen durchgeführt wurden. Die Forensische Rechtsmedizin befasst sich mit körperlichen Verletzungen. Durch die Interpretation von Spuren (Insekten, Blutspuren, Fingerabdrücke, Giften) auf und in den Leichen werden Todesumstände und Tathergänge analysiert und rekonstruiert. In der Forensischen Psychiatrie und Psychologie wird die Schuldfähigkeit von Angeklagten sowie der Einschätzung des Gefährlichkeitsgrades von Straftätern und deren Behandlung, aber auch die Glaubwürdigkeit von Zeugen im Gutachten festgestellt.

Freilandsicherung

Die Freilandsicherung umfasst die Überwachung und den Schutz von Grundstücken und Liegenschaften. Die Sicherung erfolgt mit Hilfe von Überwachungspersonal oder immer häufiger elektronischer Systeme. Ziel ist die Reduzierung und Vermeidung von Beschädigungen und Diebstahl. Die Freilandsicherung erfolgt mit Hilfe von Zäunen, die durch elektronische Sensoren Täter bereits beim Betreten eines Grundstückes erkennen und Alarm auslösen. Sensoren können verdeckt installiert werden und sind seltener Ziel von Zerstörung. Auffällige Sensoren stellen dagegen häufig schon eine Abschreckung für potenzielle Täter da. Bei der Freilandsicherung müssen immer die Umgebungsbedingungen beachtet werden. So müssen klimatische Bedingungen, Tiere, Geländeeigenheiten und Verkehrsaufkommen beachtet werden, um Fehlmeldungen reduzieren zu können.