• Sicherheitsdienst Glossar Buchstabe N

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Netzwerk

Ein Netzwerk kann mehrere Bedeutungen haben. Es dient in aller Regel zur Verbindung von Individuen. Grundsätzlich besteht es jedoch aus mehreren bis sehr vielen Mitgliedern. Diese werden entweder direkt untereinander im AdHoc- Netzwerk oder über eine Zwischenstelle (z.B. Router/Vermittler) im Infrastruktur- Netzwerk. Eine Kombination aus beiden Systemen ist möglich und wird auch häufig genutzt. Intern wird mit Infrastruktur verbunden, extern mit dem AdHoc System. So werden Ressourcen zur Datenübertragung gespart. Die Vernetzung kann über drahtlose Netzwerke wie W-Lan und Bluetooth wie auch über kabelgebundene wie USB, LAN und Parallel-Port, geschehen. Die Verbindungsarten unterscheiden sich sehr in Fehlerhäufigkeit und Geschwindigkeit.

Notausgang

Der Notausgang ist ein zusätzlich zum Hauptausgang angelegter Evakuierungsweg, der im Gefahrenfall ein schnelles Verlassen des jeweiligen Gebäudes gewährleistet und aufgrund seiner Eigenschaft und Lage nicht als hauptsächlicher (Personen-)Verkehrsweg benutzt wird. Notausgänge müssen ständig frei zugänglich und funktionstüchtig gehalten werden und darüber hinaus mit einer genormten Sicherheitsbeleuchtung gekennzeichnet sein. (siehe Fluchttüren)

Notrufzentrale

Das in der Notrufzentrale eingesetzte (Fach-)Personal hat die Aufgabe, Meldungen, z.B. aus Gefahrenmeldeanlagen oder sonstigen Warneinrichtungen zu verarbeiten und entsprechend definierte Maßnahmen einzuleiten (z.B. Absetzen eines Notrufs, Behebung von Störungen, Beauftragung von Technikern…o.ä.).
Durch diese Art Gefahrenmanagement können zeitnah effektive und vor allem ökonomische Gegenmaßnahmen getroffen werden. Hierdurch reduzieren sich in aller Regel Folge- und Kollateralschäden, werden Kosten gemindert und die Gefahren für Personen und Sachen auf ein Minimum reduziert.

Notwehrmittel

Notwehrmittel sind alle Mittel und Techniken, die zur erforderlichen Selbstverteidigung gegen einen rechtswidrigen und gerade stattfindenden Angriff geeignet sind. Dies können sowohl Waffen, als auch sonstige Techniken und der Einsatz des eigenen Körpers (z.B. Judo-oder Jiu – Jitsu – Griffe) sein. Bei der Selbstverteidigung gegen einen Überfall ist prinzipiell folgendes zu beachten:

a) Genauso wie ein Angriff oder Überfall meist unter Ausnutzung des Überraschungsmoments erfolgt, so hat auch die Abwehr eines solchen Angriffs die besten Chancen, wenn sie überraschend erfolgt.

b) Bei der Notwehr muss man entschlossen vorgehen. Wird einem selbst unrechtmäßig Gewalt angetan, so hat man im Rahmen der Notwehr das Recht, alles zu tun, um weitere Angriffe zu verhindern, d.h den Angreifer kampfunfähig zu machen. Dabei ist immer auf die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ zu achten.

c) Da Gegenwehr bei einem Überfall den Täter auch zu noch mehr Gewalt stimulieren kann, muss es also das Ziel sein, im Rahmen der Abwehrhandlung den Angreifer sofort kampfunfähig zu machen, um die Gefahr für einen selbst gering zu halten. Ist man zu einem solchen entschlossenen Vorgehen psychisch nicht in der Lage, sollten halbherzige Maßnahmen lieber unterlassen werden!

d) Bei der Wahl der Notwehrmittel ist auch zu beachten, dass Waffen und sonstige technische Geräte, z.B. Elektroschocker, oft nicht sofort griffbereit sind oder einem entwunden und gegen einen selbst eingesetzt werden können. Am besten ist es daher, entsprechende Selbstverteidigungstechniken zu erlernen.