Objektschutz ist der Schutz von Betrieben, Anlagen, Gebäuden und Wohnungen gegen störende Einwirkungen. Damit sollen Zerstörungen und Beschädigungen verhindert und der ordnungsgemäße Betrieb in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten werden. Da der Schutz privater Rechte grundsätzlich keine polizeiliche Aufgabe ist, werden behördliche Zuständigkeiten nur im Falle einer Gefahr begründet. Die Schutzmaßnahmen im Objektschutz hängen von der Gefährdungsstufe bzw. einer systematischen Risiko-Analyse ab. Die bestehend aus vier aufeinander aufbauenden Bereichen: der Ist-Analyse, der Zieldefinition, der Strategie und der der operativen Umsetzung. Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen können sein: Bestreifung,. Sicherung von Einfriedungen und Zugängen, Zufahrts- und Parkregelung und Zugangangskontrollen, ggf. mit Technik unterstützt.
Mit einem so genannten Objektschutzbrief können Schwachstellen und mögliche Bedrohungen für ein Objekt, also eine Immobilie, festgestellt und gegebenenfalls beseitigt werden. Dabei fallen verschiedene Kriterien ins Gewicht. Dazu zählen unter anderem die Lage des jeweiligen Objekts, die Brandschutzverhältnisse oder ob bereits eine Sicherheitsmaßnahme getroffen wurde. Auf dieser Basis erfolgt dann eine Beurteilung, in der mögliche oder empfohlene Maßnahmen identifiziert werden. Im Prinzip ist ein Objektschutzbrief also ein umfassender Sicherheits-Check. Die daraus abgeleiteten Sicherheitskonzepte sind zwar in der Regel mit finanziellem Aufwand verbunden, allerdings können andererseits meistens die Versicherungsprämien für das jeweilige Objekt gesenkt werden. Gleichzeitig erhält der Auftraggeber eine realistische Einschätzung über potenzielle Gefahren und wie er diesen begegnen sollte.
Als öffentlichen Raum bezeichnet man die Fläche einer Gemeinde oder Körperschaft, die der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Dazu zählen Verkehrsflächen, aber auch Parkanlagen und Plätze. Der öffentliche Raum deckt eine Vielzahl von Funktionen und Bedürfnissen ab. Er ist Fortbewegungsfläche, Aufenthaltsbereich und Ort der Begegnung. Zunehmend werden öffentliche Räume durch Videoüberwachung kontrolliert, insbesondere seit den Terroranschlägen des 11. September 2001. Die Nutzung des öffentlichen Raumes wird in vielen Städten und Gemeinden durch Satzungen geregelt. So unterliegen Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum dem Versammlungsgesetz. Das heißt, dass Demonstrationen und andere Manifestationen angemeldet und genehmigt werden müssen.
Optische Raumüberwachungsanlagen
Optische Raumüberwachungsanlagen sind Video- bzw. Kamerasysteme, die fest in einem Raum montiert sind und ihr Blickfeld permanent aufzeichnen. Dabei ist es unerheblich, ob gerade etwas im Raum geschieht oder dieser völlig (Menschen)leer ist.
Optische Raumüberwachungsanlagen kommen in vielen Bereichen zum Einsatz und dienen der Abschreckung sowie der Analyse des Geschehens nach einer begangenen Straftat oder einen Ereignis.



