- Panikverschluss / Paniktürverschluss
- Personenkontrolle
- Personenschleuse
- Pfortendienst
- Prävention
- Pulverlöscher
Panikverschluss / Paniktürverschluss
Der Panikverschluss oder Paniktürverschluss wird in Gebäuden eingesetzt, in denen bei Eintritt von Gefahrensituationen der Ausbruch einer Panik anzunehmen ist. Ziel dieser speziellen Sicherheitseinrichtung ist es, eine Flucht ohne Kenntnis der Verschlussart z.B. des Notausganges mit minimaler Anstrengung zu ermöglichen.
Zur Wirkungsweise: Der mechanische Panikverschluss ist ein Mechanismus, der eine geschlossene Tür verriegelt. Diese Verriegelung wird aufgehoben, indem die horizontal auf der Innenseite der Tür angebrachte Betätigungsstange in Fluchtrichtung und / oder in einem Bogen nach unten gedrückt wird. Diese Freigabefunktion muss an jeder Stelle über die gesamte Länge der Betätigungsstange möglich sein. Auch bei gleichzeitig lastendem Druck auf die Tür („Vorlast“, z.B. durch eine flüchtende Menschenmenge) müssen Paniktürverschlüsse sicher und schnell entriegeln.
Personenkontrolle
Amtsträger, wie z.B. die Polizei, der Zoll, das Ordnungsamt usw. sind berechtigt Personenkontrollen zur Identitätsfeststellung durchzuführen. Dies kann im Rahmen einer Strafverfolgung (Repression) oder Gefahrenabwehr (Prävention) erfolgen. Durch die Personenkontrolle kann der Amtsträger bestimmte Berechtigungen der Person prüfen. Berechtigungen sind z.B. das Waffenrecht, das Fahrerlaubnisrecht, oder das Aufenthaltserlaubnisrecht. Personenkontrollen können auch von Nicht-Amtsträgern vorgenommen werden, welche jedoch für die zu kontrollierende Person freiwillig sind. Diese Kontrollen beinhalten jedoch meist nur das Zeigen des Personalausweises, um das Alter festzustellen. Dies ist vor allem wichtig bei z.B. dem Verkauf von Alkohol oder dem Betreten einer Discothek, da beides für Minderjährige verboten ist und Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die “Leibesvisitation” ist auch eine Form der Personenkontrolle, welche jedoch ebenfalls freiwillig erfolgt. Sie dient der Kontrolle, ob die Person unerlaubte Gegenstände, oder gar Waffen mit sich führt.
Personenschleuse
Personenschleusen, im Fachjargon auch Vereinzelungsanlage genannt, sind Kabinen mit zwei Zugangstüren, in denen nur eine Person Platz findet. Um auszuschließen, dass sich mehr als eine Person Zutritt verschafft, sind diese Schleusen meist mit Waagen, Lichtschranken oder Kontaktmatten ausgestattet. Zusätzlich sind dort Zutrittskontrollsysteme, wie Codekartenleser oder PIN-Zugang möglich. Auch biometrische Prüfsysteme, wie z.B. Fingerabdrucksensorik oder Gesichtserkennung, werden immer häufiger verwendet. Personenschleusen finden vor allem dort Verwendung, wo Unbefugten der Zutritt zu gesicherten Arealen verwehrt werden soll, wie beispielsweise in Atomkraftwerken, Flughäfen, Banken und Regierungsgebäuden. Desweiteren gibt es Personenschleusen, in Forschungseinrichtungen oder in der Medizin, die ein Austausch von Keimen, Bakterien und Viren verringern, bzw. verhindern.
Pfortendienst
Unter einem so genannten Pfortendienst, auch Empfangsdienst genannt, versteht man den Empfang, die Betreuung und auch Lenkung von Besuchern innerhalb von Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen, seien dies Büros, Behörden oder auch Hotels. Zum Umfang der Aufgaben gehören Kontrollen der Zutrittsberechtigung, unter Umständen auch der Betrieb von Telefonzentralen und Postdiensten. Sowie das bedienen von sicherheitstechnischer Meldeeinrichtungen und deren Überwachung.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit sind ein einwandfreier Leumund, die Bereitschaft zum Schichtdienst sowie idealerweise Fremdsprachenkenntnisse und als Mindestanforderung die Unterweisung nach § 34 a der Gewerbeordnung. Auch Menschenkenntnis und gute Umgangsformen sind für einen Einsatz in diesem Bereich unerlässlich.
Prävention
Prävention im Sicherheits- und Servicebereich beschreibt die Gesamtheit vorbeugender Schutz- und Regelmaßnahmen und ist im Regelfall Teil eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes (s. auch „Risiko-Management“, „Sicherheitskonzept“).
Pulverlöscher
Der Pulverlöscher ist das Löschmittel mit der weitesten Verbreitung im Brandschutz und in der Brandbekämpfung. Wann immer es notwendig ist das breite Spektrum aller Brandklassen abzudecken – so die Sicherheit von Menschenleben, Sachwerten und Umwelt – kommt dieser Typ von Feuerlöschern zum Einsatz. Spezifische Sperrschutzeffekte verhindern bei Pulverlöschern eine Rückzündung bei Feststoffbränden. Ihre Löschwirkung setzt schlagartig ein. Problematisch bei ihrem Einsatz ist jedoch, dass das Löschmittel während der Brandbekämpfung zu starken Verschmutzungen im Umfeld führen kann. Geeignet sind Pulverlöscher für die Brandbekämpfung in den Brandklassen A, B und C. Als Pulverlöscher mit dem breitesten Spektrum entzieht der kühlend, erstickend und antikatalytisch wirkende ABC-Pulverlöscher dem Brandherd die Wärmeenergie, kühlt diesen ab und unterbindet die Sauerstoffzufuhr. Er ist jedoch nicht für den Einsatz im Hochspannungsbereich über 1000 V geeignet. In diesem Bereich sollte der BC-Pulverlöscher mit identischer Löschwirkung zum Einsatz kommen, wobei hier aber auf die unbedingte Einhaltung des Mindestsicherheitsabstandes von fünf Metern zu spannungsführenden Teilen zu achten ist. Pulverlöscher der Kategorie “D” beinhalten neben einer ebenfalls gleichen Löschwirkung zusätzlich noch ein spezielles Metallbrandpulver. Für eine wirkungsvollen Brandschutz und eine effektive Brandbekämpfung empfiehlt sich der Einsatz von Pulverlöschern insbesondere in Kraftfahrzeugen aller Art, in Parkhäusern und Garagenanlagen, in Raffinerien und Anlagen der chemischen Industrie sowie allgemein im Außenbereich.



