• Sicherheitsdienst Glossar Buchstabe S

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Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist ein Mensch mit einem speziellen Wissen auf einem Gebiet, der meist durch seine ehemalige Berufserfahrung auf diesen Posten gelangt ist. Sofern ein öffentliches Amt, ein Gericht oder auch eine Privatperson kein ausreichendes Wissen zu einer bestimmten Sache oder Angelegenheit hat, kann ein Sachverständiger zur Beurteilung eines Objektes oder einer Person beauftragt werden.
In den meisten Fällen ist aus dem alltäglichen Leben ein Sachverständiger als Unfallbegutachter bekannt, der die Schuldfrage für eventuelle Schadensersatzansprüche beurteilen soll. Weiterhin werden solche Experten vor Gericht zur Beurteilung von physischen oder psychischen Schäden bei Menschen bestellt, die sich oftmals durch sachkritische Äußerungen selbst in Gefahr bringen und Personenschutz benötigen.

Schließanlage

Eine Schließanlage besteht aus mehreren Schlössern. Damit wird sichergestellt, dass der Besitzer eines Schlüssels immer nur in einen bestimmten Bereich eines Gebäudes gelangen kann. In die Schlüssel sind Kombinationen aus Buchstaben und/oder Zahlen eingraviert. Ihr lässt sich entnehmen, zu welcher Anlage der Schlüssel gehört und welches Areal er auf- beziehungsweise absperrt. Schriftlich festgehalten wird dies in einem Schließplan, der sowohl den Aufbau der Anlage festhält als auch die Schlüssel den einzelnen Schließzylindern in den Türen und Toren zuordnet. Dazu wird eine Sicherungskarte erstellt. Nur gegen die Vorlage dieses Dokuments dürfen Nachschlüssel ausgegeben werden. Ansonsten muss man sich an den Hersteller wenden. Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Schließanlagen unterschieden: Die Zentralschlossanlage (kurz: Z-Anlage) besteht aus einzelnen oder mehreren Schlössern, zu denen es mehrere Schlüssel gibt, die aber jeweils nur für die zugewiesene Sperrvorrichtung passen. Bei der Hauptschlüsselanlage (HS-Anlagen) gibt es zusätzlich einen Schlüssel, der alle Schlösser entriegeln kann. Die Schlüssel der General-Hauptschließanlagen (GHS-Anlagen) schließlich können ein einzelnes Schloss, die Schlösser für ausgesuchte Räumlichkeiten oder alle Schlösser öffnen.

Schließplan

Der Schließplan beschreibt die genaue Funktionsart einer Schließanlage sowie deren Aufbau. Zudem ordnet er die Schlüssel den jeweiligen Schließzylindern in den Türen zu. Für die Verwaltung einer Schließanlage ist der Schließplan eine Grundvoraussetzung. Da jede Schließanlage speziell auf das Objekt zugeschnitten ist, wird eine exakte Planung und Überlegung im Voraus unumgänglich. In der Regel wird bei der Erstellung eines Schließplanes mit der Auflistung der Türen, also der Raumbezeichnung, begonnen. Dabei ist es empfehlenswert, eindeutige Bezeichnungen zu wählen. Nachdem der Fachhändler dann mit dem Aufmaß der Türen begonnen hat, liegt es beim Nutzer des entstehenden Schließplanes, festzulegen, welcher Schlüssel welchen Raum öffnet. Diese Funktionen werden schließlich schriftlich im Schließplan festgehalten.

Schlüsselsicherheit

Für mechanische Schlüssel ist die Schlüsselsicherheit gegeben, wenn durch entsprechende Maßnahmen das unbefugte Kopieren eines Schlüssels verhindert wird. Hierbei kommen zum Beispiel Sonderprofilen oder die Legitimation durch Dinge wie Sicherungskarten oder Unterschrift zum Einsatz. Außerdem gibt es hierzu die Möglichkeit von Transponderchips. Auch der Umgang mit den Schlüsseln gehört zur Schlüsselsicherheit.

Schließzylinder

Mit dem Begriff “Schließzylinder” bezeichnet man die in Deutschland unter dem Namen “Profilzylinder”, bekannte Schließvorrichtung, welche in den Ausfertigungen Doppelzylinder, Knaufzylinder und Halbzylinder zu erhalten ist. Letztere sind im Gegensatz zum Doppelzylinder nur einseitig schließbar.
In erster Linie besteht ein solcher Schließzylinder aus dem Schlüssel, dem Stator (Zylindergehäuse) und einem Rotor. Als Rotor benennt man den Zylinderkern, der im sich im Zylindergehäuse drehen lässt. Mechanische (zunehmend aber auch elektrische) Codierungen, die als Einschnitte und/oder Bohrmulden auf dem Schlüssel vorhanden sind, werden im Schließzylinder abgetastet. Bei Übereinstimmung der Profilparameter des Schließzylinders und der Codierungen des Schlüssels kann (auf-)geschlossen werden.
Weitere Bestandteile des Schließzylinders sind Kern- und Gehäusestifte, Stiftfedern, Schließbart und die Bohrung für die Stulpschraube.

Schwachstelle

Als eine Schwachstelle wird im Allgemeinen ein Bereich beschrieben, welcher Gefahrenpotentiale bietet. So kann zum Beispiel eine nicht abgeschlossene Haustür eine Schwachstelle darstellen, da durch diese ein Einbrecher viel einfacher in ein Haus einbrechen kann, wie wenn diese abgeschlossen wäre. Typische Schwachstellen im privathäuslichen Bereich sind unter anderem die Haustür, Fenster die man vom Garten oder der Straße aus gut erreichen kann, Terrassen- und Balkontüren sowie Kellertüren. Diese Schwachstellen lassen sich in der Regel durch einfache Maßnahmen wie das Absichern durch zusätzliche Schlösser oder auch die Überwachung mittels Bewegungsmeldern einfach beseitigen. Es gibt aber auch Schwachstellen bei denen mehr Aufwand nötig ist um sie zu beseitigen. Dazu zählen zum Beispiel der Zugang zu Wohn- und Industriegebäuden durch die Kanalisation.

Schwarzarbeit

Der Begriff Schwarzarbeit wird durch § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) gesetzlich definiert. Danach leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung)

Sicherheitsdienstmitarbeiter

Siehe Wachmann

Sicherheitskonzept

Ein Sicherheitskonzept erfasst die Summe aller baulichen, technischen, organisatorischen und versicherungstechnischen (Sicherheits-)Maßnahmen (z.B. bei Gebäuden, Anlagen, Veranstaltungen…etc.). Diese Maßnahmen-Kombination im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes ergibt – anders als die jeweilige Einzelmaßnahme – zusammenwirkend die gewünschte größtmögliche Schutzwirkung. Die genauen Ziele eines Sicherheitskonzeptes sind sinnvollerweise durch eine genaue Risiko- und Bedarfsanalyse im Vorfeld zu definieren.

Sicherheitsmaßnahme

Eine Sicherheitsmaßnahme ist ein Vorgang, der unternommen wird, um ein eventuell oder konkret gefährdetes Objekt zu schützen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine solche Maßnahme vorzunehmen. Simple Sicherheitsmaßnahmen sind Bestandteil des alltäglichen Lebens, wie beispielsweise ein Türschloss, eine elektrische Sicherung oder ein Code für technische Geräte wie Mobiltelefone oder Bankautomaten. Firewalls und Virenschutz tragen beispielsweise zum Schutz von Daten eines Computers bei. Teurere und anspruchsvollere Sicherheitsmaßnahmen werden meist zur Bewachung von überaus wertvollen Objekten oder Personen in Anspruch genommen. Dazu gehören passive und aktive Videoüberwachung oder auch die Beauftragung eines Wachdienstes, der durch Kontrollgänge oder durch ständige Bewachung ein Objekt zu schützen versucht.

Sicherheitsüberprüfung

Sie erfolgt bei Personen, die in sensiblen, sicherheitsrelevanten Bereichen der Bundesrepublik Deutschland tätig sind oder zu solchen Zugang haben. Die Voraussetzung und das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung werden durch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes geregelt. Dabei unterscheidet man die einfache und die erweiterte Sicherheitsüberprüfung sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen. Je nach Überprüfungsstufe werden unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet. In jedem Fall haben die zu überprüfenden Personen eine Sicherheitserklärung abzugeben. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gilt im Regelfall für fünf Jahre. Danach ist die Überprüfung zu aktualisieren. In Fällen, in denen ein besonderes Sicherheitsrisiko vorliegt, darf die betroffene Person nicht mit sicherheitssensiblen Tätigkeiten betraut werden. Der wichtigste Grundsatz der Sicherheitsüberprüfung lautet “im Zweifel für die Sicherheit”.

Sicherungskarte

Eine Sicherungskarte, auch Sicherungsschein genannt, ist ein Eigentumsnachweis für Käufer eines oder mehrerer Schließzylinder. Sie soll verhindern, dass Unberechtigte einen Ersatzschlüssel herstellen lassen können. Nur der Besitzer des Schließzylinders oder der Schließanlage kann einen Ersatzschlüssel erhalten, indem er die Karte beim Hersteller des Systems vorlegt.

Streifendienst

Unter einem Streifendienst, oder auch kurz Streife genannt, versteht man die Begehung eines zugewiesenen Sicherheitsbereichs durch Sicherheitskräfte um Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Streifendienste werden vor allem durchgeführt von der Polizei, Soldaten, Sicherheitsdiensten oder dem Werkschutz. Aber auch von Bademeistern oder Rettungsschwimmern und Förstern oder Jägern. Zweck einer Streife ist zum einen die Wahrnehmung anormaler Zustände von Sachen wie beispielsweise Feuer oder aber auch die Wahrnehmung von Personen, die sich verdächtig verhalten oder in Gefahr schweben und Hilfe benötigen. Zum anderen ist es aber auch Zweck einer Streife Präsenz in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dies ist vor allem der Fall bei Streifendiensten sowohl der Polizei als auch von Sicherheitsdiensten oder dem Werkschutz eines Unternehmens, um potentielle Straftäter von kriminellen Handlungen abzuhalten. Aber auch um ein Sicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen.