- Überfallalarm
- Unfallverhütung
- Unfallanzeige
- Unternehmer
- Überwachung
- Unterschriftsprüfung
- Unterweisung
Überfallalarm
Unter Überfallalarm versteht man jede Form eines Alarms, die nach einem Überfall abgegeben wird. Ein Alarm kann von einer Person ausgelöst werden oder automatisiert durch eine Überfallmeldeanlage erfolgen. Alarmiert wird entweder eine Zivilstreife der Polizei und/oder ein Sicherheitsdienst. Des Weiteren gibt es tragbare Geräte im Taschenformat. Sie geben einen schrillen Alarmton ab, sodass andere Personen auf die Straftat aufmerksam werden. Das Ziel bei jedem Überfallalarm ist die Beendigung der Gefahrenlage und möglichst auch die Festnahme des Täters. Aus taktischen Gründen handelt es sich bei manchen Überfallalarmen um stille Alarme, sodass die Täter nicht gewarnt werden. Im betroffenen Gebäude sind solche stillen Alarme weder akustisch noch visuell wahrzunehmen.
Unfallverhütung
Unter Unfallverhütung versteht man im Allgemeinen Maßnahmen und Verhaltensweisen, um Unfälle zu vermeiden. In der Regel spricht man am häufigsten von Arbeitsunfallverhütung, doch Unfälle können überall passieren. Im Straßenverkehr, zu Hause, im Beruf und vielen anderen Situationen und Umgebungen im Alltag. Um Unfälle zu vermeiden, sollten etwaige bestehende Regeln eingehalten werden, beispielsweise die Straßenverkehrsordnung, die den Straßenverkehr regelt. Bei Gebrauchsgegenständen und Maschinen ist zu empfehlen, unbedingt die Gebrauchsanweisungen zu beachten, die mögliche Gefahrenherde eindämmt. In der Arbeitswelt gibt es für jeden Beruf spezielle Unfallvorschriften, über die man beim Arbeitgeber informiert wird.
Unfallanzeige
Arbeitgeber sind verpflichtet Arbeits- und Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden, wenn Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Tagen eintritt. Die Meldung eines Unfalls erfolgt mittels einer Unfallanzeige, welche in den meisten Fällen mittels eines Formulars erstellt wird. Auf Grundlage dieser Unfallanzeige prüft die Unfallversicherung den Umfang ihrer Versicherungspflicht.
Unternehmer
ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Er trägt das Risiko der Verschlechterung des Geschäftes und das allgemeine Unternehmensrisiko. Als Unternehmer muss der berufliche Zweck im Vordergrund stehen, wobei jede nebenberufliche Tätigkeit ausreicht. Die Trennung ist für eine Vielzahl verbraucherschützender Vorschriften v.a. im BGB bedeutend. Dem Unternehmer wird eine überlegene Rechtsstellung zuerkannt, vor der Verbraucher Schutz bedürfen. Im Werkvertragsrecht kommt dem Begriff des Unternehmers eine vom oben beschriebenen allgemeinen Begriff abweichende und streng zu trennende Bedeutung zu. Unternehmer ist dabei nur der Hersteller eines vertraglich vereinbarten Werkes. Er ist zur Schaffung und Ablieferung des Werkes im Austausch gegen die geschuldete Vergütung verpflichtet.
Überwachung
Als Überwachung bezeichnet man im Allgemeinen die Beobachtung von Objekten. Als Objekt kommen Gebäude, Gegenstände oder Personen in Frage. Die Überwachung von Letzterer bezeichnet man als Observation. Die Ziele einer Überwachung sind – abhängig vom Objekt – sehr vielfältig. Unter anderem kann Überwachung der Erhöhung der Sicherheit von Einzelpersonen oder der Bevölkerung im Allgemeinen dienen. Aber auch Bauwerke oder militärische Einrichtungen können überwacht werden, um zu verhindern, dass sich Unbefugte Zutritt verschaffen. Als Mittel der Überwachung kommen nicht nur Menschen, wie zum Beispiel bei Eingangs- oder Sicherheitskontrollen zum Einsatz. Vielmehr werden auch elektronische Geräte wie Videokameras, Abhörgeräte oder mittlerweile auch Satelliten eingesetzt.
Unterschriftsprüfung
Die Unterschrift gilt in vielen Bereichen des täglichen Lebens als wichtigstes Kriterium der Identitätsfeststellung. Mittlerweile sind viele elektronische Systeme auf dem Markt, die das Schriftbild automatisiert überprüfen können. Meist greifen derartige Systeme auf ein oder zwei Merkmale zurück. Diese Merkmale sind vorzugsweise der Druck des Schreibenden und die Schnelligkeit, mit der die Unterschrift geleistet wird. Teurere und damit auch sicherere Systeme untersuchen eine noch größere Anzahl von Schriftmerkmalen. Gleich ist allen Systemen, dass die Unterschrift während des Schreibens und nicht erst danach geprüft wird. Denn das optische Schriftbild kann durchaus nachgeahmt werden, die Schnelligkeit oder Dynamik eines Schreibvorganges hingegen nur sehr schwer.
Unterweisung
Um die Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten, haben Arbeitgeber vor Beginn einer Tätigkeit diese über potentielle Gefahren zu unterrichten. In periodischen Zeitabständen von mindestens einem Jahr werden dabei den Mitarbeitern geeignete Schutzmaßnahmen vorgestellt und diese durch praktische Übungen verinnerlicht. Der Vorgesetzte hat eine solche Unterweisung zu dokumentieren, um die Bedeutung der Sicherheitsmaßnahmen zu unterstreichen.



