• Sicherheitsdienst Glossar Buchstabe V

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VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von ihren Mitglieder durch Jahresbeiträge, sogenannte nachträgliche Umlagen, finanziert. Die Mitglieder des VBG sind u. a. Versicherungen, Banken, Freiberufler, Sportvereine, Personentransportunternehmen. Nach der Fusion mit BG BAHNEN im Januar 2010 umfasst die Berufsgenossenschaft mehr als 750.000 Mitgliedsunternehmen, denen acht Millionen versicherte Arbeitnehmer angehören. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird gleich besetzt von Arbeitgebern und Versicherten verwaltet. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Rechtsgrundlage ist das SGB VII (das Siebte Sozialgesetzbuch). Es legt die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Wichtigste Aufgaben sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Handlungsanweisungen und Regelungen im Schadenfall. Die Berufsgenossenschaft VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von ihren Mitgliedern durch Jahresbeiträge, sogenannte nachträgliche Umlagen, finanziert. Die Mitglieder des VBG sind u. a. Versicherungen, Banken, Freiberufler, Sportvereine, Personentransportunternehmen. Nach der Fusion mit BG BAHNEN im Januar 2010 umfasst die Berufsgenossenschaft mehr als 750.000 Mitgliedsunternehmen, denen acht Millionen versicherte Arbeitnehmer angehören. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird gleich besetzt von Arbeitgebern und Versicherten verwaltet. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Rechtsgrundlage ist das SGB VII (das Siebte Sozialgesetzbuch). Es legt die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Wichtigste Aufgaben sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Handlungsanweisungen und Regelungen im Schadenfall.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
http://www.vbg.de

VdS Schadenverhütung

Die VDS, eine Tochtergesellschaft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ist eine unabhängige, akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle in den Bereichen des Brandschutzes und der Security. Das Institut prüft und zertifiziert mit den anerkannten VDS-Gütesiegeln neben Brandschutzanlagen, Wach- und Sicherheitsunternehmen viele andere Produkte des Brandschutzes und der Sicherheit, wie z.B. Wasserlöschanlagen, Einbruchssicherheitssysteme und Tresore. Auch die Färbesysteme für Banknoten werden von der VDS geprüft und zertifiziert. VDS-Zertifizierungen sind für manche Brandschutzversicherungen Voraussetzung für einen Vertragsabschluss. Die Gesellschaft hat schon sehr früh die Bedeutung der Standardisierung von Betriebsabläufen in Unternehmen erkannt und ist seit 1992 akkreditierter Zertifizierer für QM-Systeme(Qualitätsmanagementsysteme) gemäß DIN EN ISO 9001. Außer auf dem Gebiet der Schadensverhütung ist das Institut auch im Bereich der Schulung mit jährlich mehr als 80 Seminaren und Workshops aktiv. Ein eigener Fach-Verlag veröffentlicht neben den VDS-Richtlinien weitere Fachliteratur zum Thema Brandschutz und Einbruchsdiebstahlvorsorge.

VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174
D-50735 Köln
http://vds.de/de

Veranstaltungsdienste

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die vernünftige Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes. Sicherheitsmitarbeiter, die eingesetzt werden, müssen mindestens nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung von der IHK unterrichtet worden sein. Die Einlasskontrolle muss organisiert und das Eindringen nicht autorisierter Personen verhindert werden. Auch ist eine Crowd Control erforderlich, um das Risiko einer Massenpanik zu minimieren. Außerdem stellt diese sicher, dass Flucht- und Rettungswege zugänglich bleiben. Für Notfälle muss entsprechend ausgebildetes Sanitätspersonal vorgehalten werden, welches notfalls Erste Hilfe leisten kann. Sollten viele Besucher mit dem eigenen Pkw anreisen, benötigt man desweiteren eine Parkplatzlenkung und Verkehrsüberwachung. Derartige Kontroll-, Sicherungs- und Serviceaufgaben bei räumlich und zeitlich begrenzten Großveranstaltungen werden in der Regel erfahrenen Securityfirmen übertragen, die diesen Veranstaltungsservice professionell durchführen. Je nach Größe der Veranstaltung benötigt man außerdem einen Brandposten, schließlich will der Veranstalter einen optimalen Kundenservice.

Verbotszeichen

„Das Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt“ – II.§ 2.3. BGV A8 Die Piktogramme nach DIN 4844-2 sind schwarz und befinden sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund (Weiß/RAL 9003 Signalweiß), rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Zusatzzeichen durchstreicht. Für das Zusatzzeichen der konkreten Gefährdung werden Piktogramme verwendet, die auf den verbotenen Gegenstand, bzw. Handlung eindeutig hinweisen. So bedeutet zum Beispiel eine durchgestrichene Zigarette, dass Rauchverbot herrscht. Es gibt bestimmte Normen für die Zeichen, jedes Schild wird von Experten begutachtet und auf Erkennbarkeit des Verbots getestet.